Erbrecht

Erbrecht


Die Kanzlei berät und vertritt Erben, Erbengemeinschaften und Erblasser in allen Angelegenheiten des Erbrechts und der Vermögensnachfolgeplanung.

Die Expertise von Herrn Rechtsanwalt Heider umfasst dabei auch die erfolgreiche Abwicklung großer Nachlässe.

Das Leistungsspektrum umfasst die Beratung zur Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Schenkungen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen, die Abwicklung und Auseinandersetzung von Erbschaften und Nachlässen sowie die Testamentsvollstreckung.

Zu den Leistungen der Kanzlei zählt ferner die Vertretung bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen und bei streitigen Erbscheinsverfahren sowie bei Erbenfeststellungsklagen. 

Herr Rechtsanwalt Heider ist durch die Arbeitsgemeinschaft für Testamentsvollstreckung Vermögenssorge im Jahre 2021 zum zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT) ernannt worden.

Um das Beratungsangebot abzurunden, arbeitet die Kanzlei mit renommierten Steuerberatungskanzleien zusammen, um auch die steuerrechtlichen Aspekte der Nachfolgeregelung umfassend mit einbeziehen zu können.

Im Erbrecht berät die Kanzlei somit insbesondere zu:

– Gestaltungen von Testamenten und Erbverträgen 

– Schenkungen 

– Vorsorgevollmachten 

– Patientenverfügungen 

– Abwicklung und Auseinandersetzung von Erbschaften und Nachlässen 

– Nachfolgeplanungen 

– Testamentsvollstreckungen 

– Pflichtteilsansprüchen 

– Erbscheinsverfahren 

– Erbenfeststellungsklagen   

 

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