Immobilienrecht

Immobilienrecht

Die Kanzlei berät und vertritt Immobilieneigentümer, Käufer und Verkäufer von Immobilien und Grundstücken, Bauträger, Investoren und Makler in allen Bereichen des Immobilienrechts, insbesondere bei Immobilienübertragungen und – transaktionen, ferner bei Grundstücksbelastungen und Teilungen.

Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der Beratung zum An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Hier arbeitet Rechtsanwalt Heider mit namhaften, Architekten, Maklerbüros und Gutachtern zusammen.

Im Immobilienrecht berät die Kanzlei somit insbesondere zu:

– An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken

– Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung

– Übertragung von Immobilien und Grundstücken

– Grundbuchrechtlich gesicherte Belastungen (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch)

– Maklerrecht

– Erbbaurecht

– WEG-Recht

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