Immobilienrecht
Die Kanzlei berät und vertritt Immobilieneigentümer, Käufer und Verkäufer von Immobilien und Grundstücken, Bauträger, Investoren und Makler in allen Bereichen des Immobilienrechts, insbesondere bei Immobilienübertragungen und – transaktionen, ferner bei Grundstücksbelastungen und Teilungen.
Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt auf der Beratung zum An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken. Hier arbeitet Rechtsanwalt Heider mit namhaften, Architekten, Maklerbüros und Gutachtern zusammen.
Im Immobilienrecht berät die Kanzlei somit insbesondere zu:
– An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken
– Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung
– Übertragung von Immobilien und Grundstücken
– Grundbuchrechtlich gesicherte Belastungen (z.B. Wohnungsrecht, Nießbrauch)
– Maklerrecht
– Erbbaurecht
– WEG-Recht