Mietrecht für Vermieter
Die Kanzlei berät Vermieter bei der Ausübung und Gestaltung ihrer Rechte sowohl im Wohnraummietrecht als auch im gewerblichen Bereich. Ein Schwerpunkt der Kanzlei liegt in der Durchsetzung von Mieterhöhungen, auch im Rahmen von Modernisierungen, die Beitreibung ausstehender Mieten sowie in der Durchsetzung von Kündigungen samt entsprechender Räumung des Mietobjekts.
Im Mietrecht berät die Kanzlei Vermieter somit insbesondere zu:
– Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen
– Modernisierungsankündigungen
– Prüfung und Durchsetzung von Mieterhöhungen
– Außergerichtliche und gerichtliche Beitreibung ausstehender Mieten
– Räumungsklagen