Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht

Die Kanzlei berät und vertritt Städte und Kommunen, die öffentliche Hand, Unternehmen und Privatleute in allen Fragen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts, sowie im Verwaltungsprozessrecht vor den Verwaltungsgerichten, insbesondere auch im einstweiligen Rechtsschutz bzw. im Eilverfahren.

Hierbei umfasst die Expertise von Rechtsanwalt Heider sowohl die Beratung der öffentlichen Hand bei der Erstellung von Verwaltungsakten, als auch von Unternehmen und Privatpersonen beim Vorgehen gegen Verwaltungsakte. 

Im Verwaltungsrecht berät die Kanzlei somit insbesondere zu:

– Kommunalrechtlichen Fragestellungen 

– Sicherheitsrechtlichen Fragestellungen 

– Verwaltungsprozessrechtlichen Angelegenheiten

–  Einstweiligem Rechtsschutz und Eilverfahren 

– Verwaltungsakten aller Art 

– Beamtenrecht (insbesondere Disziplinarrecht)

– Prüfungsanfechtungen

 
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